Allgemeine Bedingungen und Konditionen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN INDOOR GREEN LIGHTING B.V.
Indoor Green Lighting B.V.
Niedergelassen in Nijmegen
Hatertseveldweg Nr. 344
6532 XZ in NIJMEGEN
KvK-Nummer: 95715436
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
1. Die folgenden Definitionen werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet:
- Indoor Green Lighting: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Indoor Green Lighting B.V., im Folgenden Indoor Green Lighting genannt.
- Kunde: jede natürliche oder juristische Person, mit der Indoor Green Lighting einen Vertrag abschließt oder über dessen Abschluss verhandelt, oder der Indoor Green Lighting ein Angebot macht oder gegenüber der Indoor Green Lighting eine Rechtshandlung vornimmt.
- Bestellung: jede Bestellung, die die Gegenpartei bei Indoor Green Lighting aufgibt. Mit der Erteilung eines Auftrags akzeptiert die Gegenpartei bedingungslos die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und erklärt außerdem, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
- Vertrag: jeder zwischen der Gegenpartei und Indoor Green Lighting geschlossene Vertrag, jede Änderung oder Ergänzung desselben, sowie alle Rechtshandlungen zur Vorbereitung oder Ausführung des Vertrags. Ein Vertrag muss von der Gegenpartei schriftlich oder elektronisch (E-Mail) bestätigt werden. Wenn die Gegenpartei dies nicht tut, aber dennoch zustimmt, dass Indoor Green Lighting mit der Ausführung des Auftrags beginnt, gilt der Inhalt des Angebots als vereinbart. Weitere mündliche Vereinbarungen und Abmachungen binden Indoor Green Lighting erst, wenn Indoor Green Lighting sie schriftlich bestätigt hat.
- Produkte: alle Gegenstände, die Gegenstand eines Vertrags oder einer Bestellung der Gegenpartei sind. Dazu gehören die Lieferung von Waren, die Ausführung von zusätzlichen Arbeiten und/oder Dienstleistungen.
Artikel 2 Allgemeines
- Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Indoor Green Lighting.
- Sollte eine Bestimmung eines Vertrages rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam, es sei denn, das Festhalten an dem Vertrag ist offensichtlich unzumutbar.
- Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Verträge und Angebote und gelten für alle damit zusammenhängenden (Rechts-)Handlungen zwischen der Gegenpartei und Indoor Green Lighting sowie für alle nachfolgenden Verträge, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von ihnen abgewichen sind.
Artikel 3: Angebote, Vereinbarungen und Tarife
- Alle Angebote, Tarife und Preise, die von Indoor Green Lighting herausgegeben werden, sind unverbindlich und können von Indoor Green Lighting einseitig zurückgezogen oder geändert werden, je nach Verfügbarkeit oder Liefer(un)möglichkeiten.
- Der Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn Indoor Green Lighting eine schriftliche oder digitale Auftragsbestätigung verschickt hat oder wenn Indoor Green Lighting durch die Lieferung anzeigt, dass sie den Auftrag angenommen hat.
- Bei mündlichen Vereinbarungen gilt die von Indoor Green Lighting gesendete oder ausgestellte Bestellung oder Rechnung als Auftragsbestätigung oder gültige Vereinbarung, von der diese Bedingungen einen Teil bilden.
- Die Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Beleuchtungspläne usw., die einem Angebot beigefügt sind, sind Näherungswerte, es sei denn, Indoor Green Lighting hat ausdrücklich angegeben, dass sie als exakte Spezifikation zu betrachten sind. Indoor Green Lighting lehnt jede Art von Haftung für eventuelle Abweichungen ab.
- Für den Umfang der Lieferung und den weiteren Inhalt des Vertrages ist die schriftliche oder digitale Auftragsbestätigung von Indoor Green Lighting maßgebend. Unrichtigkeiten in der Auftragsbestätigung von Indoor Green Lighting sind innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich an Indoor Green Lighting zu melden.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um Indoor Green Lighting eine rechtzeitige und korrekte Lieferung zu ermöglichen, insbesondere indem er Indoor Green Lighting rechtzeitig vollständige, fundierte und klare Daten und Informationen zur Verfügung stellt oder stellen lässt und, falls erforderlich, Indoor Green Lighting Zugang zu allen relevanten Räumen gewährt. Indoor Green Lighting haftet nicht für Fehler, die sich aus der Bereitstellung falscher oder unvollständiger Informationen ergeben.
- Änderungen am ursprünglichen Auftrag, gleich welcher Art, die schriftlich oder mündlich von der Gegenpartei oder in ihrem Namen vorgenommen werden und die höhere Kosten verursachen, als bei der Erstellung des Kostenvoranschlags absehbar war, werden der Gegenpartei zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Änderungen in der Ausführung des Auftrags, die von der Gegenpartei nach der Auftragserteilung verlangt werden, müssen Indoor Green Lighting von der Gegenpartei rechtzeitig und schriftlich zur Kenntnis gebracht worden sein. Indoor Green Lighting wird sie ausführen, sofern dies vernünftigerweise möglich ist. Wenn diese mündlich oder telefonisch mitgeteilt werden, geht das Risiko der Durchführung der Änderungen zu Lasten der Gegenpartei. Änderungen an einem bereits erteilten Auftrag können dazu führen, dass Indoor Green Lighting die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit überschreitet und den Preis anpasst.
- Vereinbarungen oder Verträge, auch mit unterstellten Mitarbeitern von Indoor Green Lighting, binden Indoor Green Lighting nicht, soweit sie nicht von Indoor Green Lighting schriftlich bestätigt worden sind. Untergeordnetes Personal in diesem Sinne sind alle Mitarbeiter und Angestellten von Indoor Green Lighting, die keine Vollmacht haben.
Artikel 4: Preis, Anzahlung und Teilzahlung, Kosten
- Indoor Green Lighting ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte und/oder noch nicht bezahlte Produkte oder Leistungen entsprechend den Änderungen der preisbestimmenden Faktoren wie Rohstoffpreise, Entsorgungsbeiträge, Löhne, Steuern, Produktionskosten, Abgaben und Wechselkurse usw. anzupassen. Indoor Green Lighting ist stets berechtigt, die Preise unverzüglich anzupassen, wenn ein gesetzlicher preisbestimmender Faktor dazu Anlass gibt.
- Wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich die von Indoor Green Lighting angegebenen Preise immer exklusive Mehrwertsteuer, Entsorgungsbeitrag und exklusive Versand, Reisen, Porto, Transport, Versicherung, Import- und Exportzölle, Verpackungskosten.
- Haben sich die Parteien nicht über die Reisekosten geeinigt, wird Indoor Green Lighting die Reisezeit in voller Höhe als Arbeitsstunden auf der Grundlage des angegebenen Stundensatzes berechnen.
- Daten, die in Werbematerialien im weitesten Sinne des Wortes enthalten sind, wie z.B. Kataloge, Preislisten, Prospekte, Webseiten Dritter usw., sind für Indoor Green Lighting niemals verbindlich.
- Anzahlungen können zwischen der Gegenpartei und Indoor Green Lighting vereinbart werden. Wenn der vereinbarte Auftragspreis mindestens € 1.000,00 (exkl. MwSt.) beträgt, ist Indoor Green Lighting auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zu einer Anzahlung von 50% des vereinbarten Nettopreises (exkl. MwSt.) gegenüber der Gegenpartei berechtigt, zahlbar ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum der Vereinbarung.
- Im Falle einer Verpflichtung des Vertragspartners, eine Anzahlung zu leisten, wird Indoor Green Lighting den Auftrag/die Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, nicht bearbeiten und/oder versenden, bevor die Vorauszahlung oder Anzahlung bei Indoor Green Lighting eingegangen ist und darüber verfügen kann.
- Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt, kann Indoor Green Lighting jeden Teil gesondert in Rechnung stellen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes mit dem betreffenden Käufer vereinbart.
- Wenn die Gegenpartei mit der Anzahlung in Verzug gerät, muss sie Indoor Green Lighting den daraus entstehenden Schaden erstatten.
Artikel 5: Lieferung
- Indoor Green Lighting wird sich bemühen, den Auftrag sorgfältig und unabhängig auszuführen, die Interessen der Gegenpartei nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern und ein für die Gegenpartei brauchbares Ergebnis anzustreben.
- Wenn Indoor Green Lighting für die Gegenpartei eine Beratung durchführt oder einen Beleuchtungsplan erstellt, egal ob bezahlt oder nicht (separat), werden diese Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten Handwerkskunst ausgeführt. Diese Verpflichtung hat den Charakter einer „Bemühungspflicht“, das Erreichen des beabsichtigten Ergebnisses kann nicht garantiert werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn Tipps, Ratschläge und/oder Informationen über möglicherweise relevante Subventionen und Subventionsverläufe gegeben werden. Indoor Green Lighting ist niemals haftbar oder verantwortlich für den Erhalt oder Nichterhalt einer Subvention durch den Käufer, wobei der Nichterhalt einer Subvention niemals ein triftiger Grund für den Käufer ist, einen Vertrag mit Indoor Green Lighting zu stornieren, aufzulösen, zu kündigen oder in irgendeiner Weise zu beenden. Dies gilt insbesondere auch, wenn Tipps, Ratschläge und/oder Informationen über Notbeleuchtung und Fluchtwegangaben gegeben werden, für die die Gegenpartei und/oder der Architekt in erster Linie verantwortlich sind und bleiben.
- Angaben von Lieferfristen in Angeboten, Bestätigungen und/oder Verträgen von Indoor Green Lighting erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und werden so weit wie möglich eingehalten, sind aber niemals als Fristen zu betrachten.
- Indoor Green Lighting wird die Versandkosten an die Gegenpartei weitergeben. Wenn die Sendung von der Gegenpartei als dringend gekennzeichnet ist, werden die zusätzlichen Kosten dafür ebenfalls an die Gegenpartei weitergegeben.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem Indoor Green Lighting sie der Gegenpartei zur Verfügung gestellt hat. Die Gegenpartei ist selbst für die Installation der Produkte und die Entfernung und Verarbeitung der Verpackungsmaterialien verantwortlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Die Lieferung gilt als erfolgt:
- wenn die Waren von der Gegenpartei oder in deren Auftrag abgeholt werden: durch Abnahme der Waren;
- im Falle des Versands durch einen professionellen Spediteur: durch die Übergabe der Waren an diesen Spediteur;
- im Falle des Versands mit einem Transportmittel von Indoor Green Lighting: durch Lieferung an die von der Gegenpartei angegebene Adresse.
- Wenn die Gegenpartei eine Lieferung nicht annehmen oder abholen will, werden diese auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei so lange gelagert, wie Indoor Green Lighting es für wünschenswert hält. Indoor Green Lighting ist in diesem Fall, wie auch bei jedem anderen (zurechenbaren) Versäumnis der Gegenpartei, jederzeit berechtigt, entweder die Erfüllung des Vertrags zu verlangen oder den Vertrag (außergerichtlich) aufzulösen, alles unbeschadet ihrer Rechte auf Ersatz des erlittenen Schadens, der Auftragskosten und des entgangenen Gewinns, einschließlich der Kosten der Lagerung.
- Indoor Green Lighting ist nicht verpflichtet, einer Aufforderung der Gegenpartei zur erneuten Lieferung oder Nachlieferung nachzukommen. Wenn Indoor Green Lighting dies dennoch tut, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten der Gegenpartei.
- Indoor Green Lighting liefert bis zur Haustür und ist weder verantwortlich noch haftbar für eine Lieferung, die im Haus erfolgt.
Artikel 6: Garantien und Verpflichtungen der Parteien
- Die Gegenpartei verpflichtet sich, Indoor Green Lighting die Lieferung und die Durchführung der (Installations-)Arbeiten zu ermöglichen.
- Die Gegenpartei garantiert auf eigene Kosten und eigenes Risiko, dass:
- Indoor Green Lighting erhält die für jede Leistung erforderliche Mitarbeit und Anweisungen und Handbücher (z.B. zur Montage) von Indoor Green Lighting werden prompt und korrekt befolgt;
- die bestellten Produkte oder Dienstleistungen;
- die Lieferung und/oder die Arbeiten unter normalen Arbeitsbedingungen, an Werktagen (ausgenommen Wochenenden und anerkannte Feiertage) innerhalb der normalen Arbeitszeit von 09.00-17.00 Uhr stattfinden können. Sollte es durch die Handlungen der Gegenpartei zu Wartezeiten für Indoor Green Lighting und/oder von Indoor Green Lighting beauftragte Dritte kommen, ist Indoor Green Lighting berechtigt, die Wartezeiten und/oder die daraus resultierenden Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen;
- falls Indoor Green Lighting schriftlich einer Lieferung an einem von der Gegenpartei bestimmten Ort oder Stockwerk zugestimmt hat, muss sie in der Lage sein, die Produkte mit einem geeigneten Aufzug oder einem anderen geeigneten Transportmittel ungehindert an den Bestimmungsort zu transportieren.
- Die Gegenpartei, einschließlich ihrer Mitarbeiter, wird Indoor Green Lighting rechtzeitig alle Unterlagen, Gegenstände und Daten zur Verfügung stellen, die für Indoor Green Lighting im Rahmen der Durchführung des Vertrages wichtig sind.
- Die Gegenpartei garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr gelieferten Daten/Informationen und Unterlagen. Alle von der Gegenpartei/im Namen der Gegenpartei gelieferten Gegenstände/Materialien müssen den gestellten Anforderungen entsprechen und für ihren Zweck geeignet sein.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Ware sofort nach der Ablieferung auf Richtigkeit (Anzahl und Art), Beschädigungen und Mängel zu überprüfen. Ungenauigkeiten oder Mängel sind von der Gegenpartei unverzüglich dem Frachtführer (z.B. Paketdienst oder Spedition) zu melden und auf den Frachtpapieren zu vermerken.
- Die Gegenpartei muss Indoor Green Lighting innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Datum der Lieferung der Waren schriftlich über Ungenauigkeiten oder Mängel und/oder Transportschäden informieren. Diese Waren bleiben bei der Gegenpartei, bis sie von Indoor Green Lighting begutachtet worden sind. Berichte, die später als diese sieben Tage gemeldet werden, werden von Indoor Green Lighting nicht akzeptiert.
- Die Gegenpartei kann sich nicht darauf berufen, dass gelieferte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen nicht dem Vertrag entsprechen, wenn sie dies versäumt oder Indoor Green Lighting nicht innerhalb der angegebenen Frist schriftlich oder per E-Mail über die Mängel informiert hat.
- Alle Waren verlassen das Lager in gutem Zustand. Indoor Green Lighting garantiert, dass es sich bei den Waren um Originalware handelt und dass sie frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die die Tauglichkeit der Waren bei normalem Gebrauch verhindern oder wesentlich mindern, sofern die Garantie nicht durch den Lieferanten von Indoor Green Lighting eingeschränkt oder aufgehoben wird. Für eine einwandfreie Nutzung lesen Sie bitte die produktspezifischen Handbücher des Herstellers.
- Indoor Green Lighting gewährt niemals eine längere Garantie als die vom Hersteller oder Lieferanten gewährte Garantie. Sofern ein Hersteller oder Lieferant im Garantieschein des Herstellers weitere Ausschlüsse macht, werden diese Einschränkungen von Indoor Green Lighting übernommen.
- Wenn ein Produkt innerhalb der Garantiezeit nicht oder nicht mehr richtig funktioniert, muss die Gegenpartei dies so schnell wie möglich schriftlich per E-Mail an Indoor Green Lighting melden. Für die Rücksendung des Produkts selbst sollte die Gegenpartei die Rücksendeanweisungen von Indoor Green Lighting abwarten, wobei immer davon ausgegangen wird, dass die Kosten der Rücksendung zu Lasten der Gegenpartei gehen.
- Die gewährte Garantie erlischt, wenn ein normaler Verschleiß vorliegt oder wenn der Schaden oder Mangel offensichtlich darauf zurückzuführen ist:
- Installationsfehler oder Mängel von Dritten;
- Fahrlässige Wartung, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gegenpartei oder von ihr eingeschalteter Dritter;
- Unsachgemäße Verwendung oder Verwendung für andere als normale Zwecke;
- (Versuchte) Reparaturen durch den Kunden selbst oder durch Dritte, oder wenn der Kunde Indoor Green Lighting nicht ausreichend Gelegenheit gibt, die Reklamation rechtzeitig zu beheben;
- Äußere Umstände (wie Feuer, Überschwemmung, Wasserschäden, Blitzschlag, Naturkatastrophen, Vandalismus usw.).
- Die von Indoor Green Lighting gelieferten Produkte können auch nach der Garantiezeit zur Reparatur angeboten werden. In diesem Fall wird der Gegenpartei im Voraus ein Kostenvoranschlag für die Reparatur unterbreitet.
Artikel 7: Reklamationen und Werbung
- Erkennbare Mängel müssen Indoor Green Lighting innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung oder Erbringung der Leistung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
- Versteckte Mängel/unsichtbare Mängel müssen Indoor Green Lighting innerhalb von sieben Tagen, nachdem die Gegenpartei sie entdeckt hat, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen, schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden.
- Reklamierte Produkte können nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Indoor Green Lighting zurückgegeben werden.
- Reklamationen können nur für Produkte geltend gemacht werden, die sich noch in dem Zustand befinden, in dem sie geliefert wurden, es sei denn, die Reklamation betrifft einen versteckten Mangel. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Menge, Breite, Farben, Abmessungen, Ausführung usw., die handelsüblich oder technisch unvermeidbar sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
- Indoor Green Lighting ist niemals verantwortlich für (den Zustand, die Beschädigung und die Folgen) des Stromkreises in dem Gebäude/Grundstück, in dem die Gegenpartei die Produkte aufstellt oder aufstellen lässt. Wenn Beschwerden/Reklamationen anscheinend durch Probleme mit dem Stromkreis des Gebäudes/Grundstücks verursacht werden, ist Indoor Green Lighting berechtigt, die entstandenen Personen- und Materialkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
- Im Falle von, nach Meinung von Indoor Green Lighting, begründeten und ordnungsgemäß eingereichten Beschwerden, ist sie verpflichtet, nach eigenem Ermessen, unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei und der Art der Beschwerde, eine der beiden Möglichkeiten zu wählen:
- Ersatz/Umtausch oder Reparatur der gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen;
- Verlängerung eines Preisnachlasses.
- Das Reklamationsrecht erlischt, wenn sich die gelieferte Ware nicht mehr in demselben Zustand befindet, in dem sie geliefert wurde.
- Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Versand der Rechnungen schriftlich oder per E-Mail an Indoor Green Lighting zu richten.
Artikel 8: Haftung
- Indoor Green Lighting kann nicht haftbar gemacht werden für:
- Fehler und/oder Mängel an den Produkten, die von der Gegenpartei verursacht wurden;
- Missverständnisse oder Fehler bei der Vertragserfüllung, wenn sie ihren Ursprung oder ihre Ursache in Handlungen der Gegenpartei haben, wie z. B. die nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Bereitstellung von vollständigen, fundierten und klaren Daten/Informationen/Materialien;
- Fehler von Dritten, die vom oder im Namen des Kunden beauftragt wurden, und Installationsfehler;
- für Ungenauigkeiten in den Angeboten der Lieferanten oder für Überschreitungen der Angebote der Lieferanten;
- die Überschreitung von Lieferfristen, wenn sie nicht von ihr zu vertreten ist;
- jegliche Folgeschäden, die sich aus Mängeln an den von ihr gelieferten Produkten ergeben.
- Darüber hinaus haftet Indoor Green Lighting nicht für Schäden, die durch die folgenden Ursachen verursacht werden:
- ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhafte Verarbeitung oder Montage bzw. Inbetriebnahme durch die Gegenpartei oder durch Dritte;
- natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe und chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Indoor Green Lighting zurückzuführen sind
- alle Folgen von Herstellungsfehlern der von Indoor Green Lighting gelieferten Produkte.
- Weitere Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie z.B. mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Indoor Green Lighting beruhen.
- Jede Haftung von Indoor Green Lighting ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, der durch den Vertrag abgedeckt ist. Alle Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall auf den Auftragswert mit einem Maximum von € 10.000,00 oder auf den von der Haftpflichtversicherung von Indoor Green Lighting gedeckten und von der Versicherung bezahlten Schaden begrenzt. Alle indirekten Schäden wie entgangener Gewinn und alle anderen wirtschaftlichen oder (un)direkten (Folge-)Schäden sind ausgeschlossen.
- Die Haftung von Indoor Green Lighting für Ratschläge, Anweisungen, Beleuchtungspläne und Informationen ist ausgeschlossen, auch wenn sie im Zusammenhang mit der Installation der gelieferten Produkte gegeben werden oder wenn es sich um die Berechnung (der Anzahl oder) der benötigten Lichtquellen handelt. Eine professionelle Beratung und/oder eine professionelle Beurteilung und Berechnung durch Indoor Green Lighting bleibt immer in Kraft.
- Unbeschadet des Vorstehenden haftet Indoor Green Lighting nicht, wenn der Schaden auf vorsätzliches und/oder grobes Verschulden und/oder schuldhaftes Handeln oder auf unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch der gelieferten Produkte durch die Gegenpartei zurückzuführen ist.
- Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, erlöschen Handlungsrechte und andere Befugnisse der Gegenpartei, aus welchem Grund auch immer, gegenüber Indoor Green Lighting im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags in jedem Fall ein Jahr nach dem Zeitpunkt, an dem die Gegenpartei von der Existenz dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.
Artikel 9. Versand, Gefahrenübergang und Rücksendung
- Wenn der Versand der Waren von Indoor Green Lighting in Auftrag gegeben wird, geht das Risiko im Moment des Empfangs der Waren durch die Gegenpartei auf diese über.
- Wenn der Versand der Waren von der Gegenpartei in Auftrag gegeben wird, geht das Risiko zum Zeitpunkt des Versands der Waren durch Indoor Green Lighting auf die Gegenpartei über.
- Soweit Versicherungspolicen für die Ware zugunsten von Indoor Green Lighting beim Transportunternehmer bestehen, gehen diese im Schadensfall auf die Gegenpartei über. Das Gleiche gilt für eine weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber Indoor Green Lighting als Versender.
- Rücksendungen der Lieferung(en) sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von Indoor Green Lighting nicht akzeptiert.
- Die Rücksendung an Indoor Green Lighting ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch Indoor Green Lighting möglich. Indoor Green Lighting teilt der Gegenpartei gleichzeitig mit der schriftlichen Bestätigung der akzeptierten Rücksendung die Kosten für die Rücksendung mit, auf der Grundlage, dass die Gegenpartei die Rücksendekosten in vollem Umfang trägt.
- Wenn die Gegenpartei eine Rücksendung veranlasst hat, ohne sie im Voraus zu bezahlen, und Indoor Green Lighting die Kosten dafür tragen musste, ist Indoor Green Lighting berechtigt, die Kosten der Rücksendung mit einer eventuellen Rückerstattung zu verrechnen oder sie in vollem Umfang von der Gegenpartei zurückzufordern.
- Sonderanfertigungen und/oder speziell für die Gegenpartei bestellte Waren können nicht zurückgegeben werden.
- Rücksendungen ohne schriftliche Bestätigung werden von Indoor Green Lighting nicht akzeptiert und daher nicht bearbeitet.
- Jede Rücksendung muss in der Originalverpackung erfolgen, ohne Mängel und frei von Beschädigungen, Etiketten, Aufklebern usw., andernfalls wird die Rücksendung nicht bearbeitet.
- Die vorgenannten Artikel bezüglich der Rückgabe sind nur während des Zeitraums anwendbar, in dem Indoor Green Lighting einen Garantieanspruch bei seinem/ihren Lieferanten des betreffenden Produkts geltend machen kann, aber niemals länger als zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung durch Indoor Green Lighting an die Gegenpartei.
Artikel 10. Zahlung
- Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Indoor Green Lighting innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Rechnung wird der Gegenpartei schriftlich und/oder in digitaler Form zugestellt.
- Wenn Indoor Green Lighting Grund hat, an der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners zu zweifeln, wie z.B. bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners, Konkurs (oder Antrag auf Konkurs), Pfändung, Liquidation des Unternehmens, früherem Zahlungsverzug usw., kann Indoor Green Lighting die vollständige Barzahlung im Voraus oder bei Lieferung verlangen.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gegenpartei sofort in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und schuldet auf den nicht gezahlten Teil die gesetzlichen (handelsüblichen) Zinsen. Nach einem Jahr werden die gesetzlichen Zinsen auch auf die abgelaufenen unbezahlten Zinsen erhoben.
- Alle Kosten, die Indoor Green Lighting entstehen, wie Prozesskosten und außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, die im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehen, gehen auf Rechnung der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % des Rechnungsbetrags festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von 250,00 €.
- Bei Zahlungsverzug, einschließlich der Nichterfüllung der oben genannten Forderung nach Barzahlung im Voraus oder bei Lieferung, ist Indoor Green Lighting berechtigt, die Ausführung des Vertrages bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung auszusetzen und bei unvollständiger Zahlung nach schriftlicher Aufforderung den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Indoor Green Lighting auf Schadenersatz.
- Eine Verrechnung mit Forderungen des Vertragspartners an Indoor Green Lighting ist nicht zulässig. Im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs oder einer Pfändung seitens des Vertragspartners wird alles, was er Indoor Green Lighting dann schuldet, sofort in voller Höhe fällig und Indoor Green Lighting kann sofort mit allen offenen Forderungen aufrechnen.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die von ihr geleisteten Zahlungen stets auf die älteste offene Schuld anzurechnen. Soweit bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, wird die Zahlung der Gegenpartei zunächst auf etwaige Zinsen und Kosten und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet.
- Ein Zurückbehaltungsrecht der Gegenpartei ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung der Gegenpartei wird von Indoor Green Lighting nicht bestritten oder ist rechtskräftig.
Artikel 11. Eigentumsvorbehalt
- Indoor Green Lighting behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Auftragspreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung vor.
- Erlischt das (Mit-)Eigentum von Indoor Green Lighting durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum der Gegenpartei an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Indoor Green Lighting übergeht. Die Gegenpartei gewährleistet unentgeltlich das (Mit-)Eigentum von Indoor Green Lighting
- Der Vertragspartner darf die gelieferten Waren nicht verpfänden, bevor sie vollständig bezahlt sind, noch darf er das Eigentum (als Sicherheit) auf Dritte übertragen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahmungen, hat die Gegenpartei Indoor Green Lighting unverzüglich zu benachrichtigen. Die Gegenpartei sollte diesen Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von Indoor Green Lighting aufmerksam machen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten der Gegenpartei ist Indoor Green Lighting berechtigt, die Waren nach einer (digital versendeten) Mahnung zurückzuholen, und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese herauszugeben.
- Die Anwendung des Eigentumsvorbehalts von Indoor Green Lighting sowie eine Verpfändung der gelieferten Waren durch Indoor Green Lighting stellen keine Auflösung des Vertrags dar. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Indoor Green Lighting Zugang zu den Räumen zu gewähren, in denen sich die Sachen befinden, um die Sachen abholen zu können, unter Androhung einer sofort fälligen Vertragsstrafe von € 500 für jeden Tag, an dem Indoor Green Lighting der Zugang verweigert wird und die Sachen nicht abholen kann.
- Für den Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte durch die Gegenpartei begründen die Parteien bereits jetzt ein stilles Pfandrecht zugunsten von Indoor Green Lighting auf die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an den Rechtsnachfolger der Gegenpartei zur Sicherung aller Forderungen, die Indoor Green Lighting gegen den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, hat, einschließlich künftiger Forderungen von Indoor Green Lighting gegen den Auftraggeber.
Artikel 12. Geistiges Eigentum
- Alle geistigen Eigentumsrechte, die mit den Waren verbunden sind, insbesondere Marken und Patente, sind und bleiben bedingungslos und zu jeder Zeit Eigentum von Indoor Green Lighting oder Eigentum ihrer Lieferanten und/oder Hersteller.
- Es ist der Gegenpartei untersagt, die Produkte von Indoor Green Lighting, einschließlich der Modelle, Skizzen, Beleuchtungspläne und Präsentationen, mit oder ohne Beteiligung von Dritten zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu verwerten oder anderen das Recht zu gewähren, sie zu benutzen oder sie zu benutzen, um Angebote von Dritten zu erhalten, ohne die vorherige Zustimmung von Indoor Green Lighting.
- Indoor Green Lighting garantiert seinerseits, dass die von ihr gelieferten Produkte als solche keine niederländischen Patentrechte, Geschmacksmusterrechte oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.
Artikel 13. Datenschutz
- Indoor Green Lighting behandelt alle ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere dem AVG und dem UAVG.
- Alle von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich von Indoor Green Lighting verwendet, wenn und soweit dies für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrages (einschließlich anderer Bestimmungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie für den Geschäftsbetrieb von Indoor Green Lighting erforderlich ist (berechtigtes Interesse Indoor Green Lighting). Indoor Green Lighting trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen. Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies für die oben genannten Zwecke erforderlich ist. All dies kann in der Datenschutzerklärung von Indoor Green Lighting nachgelesen werden, die auf der Website von Indoor Green Lighting eingesehen werden kann.
Artikel 14. Werbematerial
- Die Gegenpartei gibt hiermit ihr ausdrückliches Einverständnis, schriftliches oder digitales Werbematerial von Indoor Green Lighting zu erhalten, ohne vorher dazu aufgefordert worden zu sein.
Artikel 15. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Umstände
- Wenn die Leistung von Indoor Green Lighting oder die Abnahme durch die Gegenpartei durch höhere Gewalt um mehr als drei Monate verzögert wird, ist jede der Parteien (unter Ausschluss weiterer Rechte) berechtigt, den Vertrag auf der Grundlage der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen. Was im Rahmen des Vertrags bereits gezahlt oder geleistet wurde, wird dann anteilig zwischen den Parteien abgerechnet.
- Höhere Gewalt von Indoor Green Lighting bedeutet in jedem Fall:
Der Umstand, dass Indoor Green Lighting eine Leistung (einschließlich einer Leistung der Gegenpartei), die im Zusammenhang mit der von ihr zu erbringenden Leistung von Bedeutung ist, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erhält, z.B. durch:
- Störungen und Unfälle im Unternehmen von Indoor Green Lighting oder bei Dritten;
- Streiks;
- Störungen in Verkehr und Transport (Mittel von Indoor green Lighting oder Dritten);
- Verzögerungen bei Arbeiten Dritter, die abgeschlossen werden müssen, bevor Indoor Green Lighting seine Arbeit ausführen kann;
- Staatliche Maßnahmen, die Indoor Green Lighting daran hindern, seinen Verpflichtungen rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachzukommen;
- Unruhen, Unruhen, Krieg, Pandemien;
- Extreme Wetterbedingungen, nach Einschätzung von Indoor Green Lighting;
- Feuer;
- Einfuhr-, Ausfuhr- und/oder Durchfuhrverbote.
- Wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die andere Partei vernünftigerweise nicht erwarten kann, dass Indoor Green Lighting sie erfüllt, kann das Gericht auf Antrag einer der Parteien den Vertrag ganz oder teilweise auflösen.
Artikel 16. Auflösung
- Jede der Parteien hat in den nachstehend beschriebenen Fällen und in dem nachstehend gewährten Umfang das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung und gerichtliche Intervention ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
- wenn die andere Partei einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt hat oder der Kunde für insolvent erklärt wurde oder das WHOA oder das WSNP für anwendbar erklärt wurde;
- wenn das Unternehmen der anderen Partei freiwillig oder unfreiwillig liquidiert wird;
- wenn ein wesentlicher Teil des Vermögens der Gegenpartei beschlagnahmt wird;
- wenn andere Umstände eintreten, unter denen die Fortsetzung der Vereinbarung vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
- Jede der Parteien ist nur dann berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, wenn die andere Partei – nach einer ordnungsgemäßen und möglichst detaillierten schriftlichen Inverzugsetzung mit einem Vorschlag für eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses – wesentliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung zurechenbar nicht erfüllt und sofern dieses Versäumnis die Auflösung rechtfertigt.
- Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von Indoor Green Lighting an die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar. Wenn Indoor Green Lighting die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufschiebt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
- Indoor Green Lighting behält sich das Recht vor, jederzeit Schadenersatz zu fordern.
Artikel 17. Übertragungen, Änderungen und Ergänzungen
- Die Gegenpartei darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Indoor Green Lighting auf Dritte übertragen.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, soweit sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
- Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien werden sich über die nichtigen Bestimmungen beraten, um eine ersatzweise gültige Regelung zu treffen, bei der der Sinn der Vereinbarung erhalten bleibt.
Artikel 18. Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht
- Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, die zwischen Indoor Green Lighting und der Gegenpartei infolge eines von Indoor Green Lighting mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrags oder einer weiteren Vereinbarung bestehen, werden, vorbehaltlich der Befugnis der Parteien, ein Eilverfahren einzuleiten, dem zuständigen Gericht des Landgerichts Gelderland, Standort Arnheim, vorgelegt.
- Wenn eine der beiden Parteien der Ansicht ist, dass ein Streitfall vorliegt und sie diesen vorbringen möchte, muss sie die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzen und den Streitfall schildern.
- Für die von Indoor Green Lighting unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließenden Verträge gilt immer das niederländische Recht.